Disclaimer

PFLICHTANGABEN ZU VERBRAUCHS- UND EMISSIONSWERTEN NACH NEFZ

Die nachfolgendend angegebenen Werte und Informationen über Kraftstoffverbrauch, CO2-Emission und Stromverbrauch gemäß Richtlinie 1999/94/EG wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtigen geltenden Fassung) ermittelt. Diese Fahrzeuge sind bereits nach dem neuen WLTP-Zyklus*** homologiert. Aus Gründen der Vergleichbarkeit sind Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte** als NEFZ-Werte angegeben, die nach der Durchführungsverordnung (EU) 1153/2017 ermittelt wurden.
Energieverbrauch für den Mazda MX-30 e-Skyactiv EV (107 kW / 145 PS Elektro) im kombinierten Testzyklus: 17,3 kWh Strom/100 km.
CO2-Emissionen im Fahrbetrieb: 0 g/km.
Reichweite**** kombiniert (WLTP): 200 km
CO2-Effizienzklasse: A+++
Energieverbrauch gewichtet für den Mazda CX-60 Plug-in Hybrid (241 kW / 327 PS Elektro + Benziner) im kombinierten Testzyklus: 2,2 l/100 km und 16,0 kWh Strom/100 km.
CO2-Emissionen kombiniert: 48 g/km.
Elektrische Reichweite**** kombiniert: 65 km.
CO2-Effizienzklasse: A+++
ZUSÄTZLICHE VERBRAUCHS- UND EMISSIONSWERTE NACH WLTP***

Die kombinierten Kraftstoffverbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP*** werden bei einer Zulassung von Fahrzeugen seit dem 01.09.2018 zur Berechnung der Kfz-Steuer verwendet. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Mazda Vertragspartner und unter www.mazda.de/WLTP.
Kraftstoffverbrauch für den Mazda2 Hybrid 1.5 VVT-i CVT FWD (85 kW / 116 PS Benziner) im kombinierten Testzyklus (WLTP): 4,3 – 3,8 l/100km.
CO2-Emissionen kombiniert: 97 – 87 g/km.

Energieverbrauch gewichtet für den Mazda MX-30 e-Skyactiv R-EV (125 kW / 170 PS) im kombinierten Testzyklus: 1,0 l/100 km und 17,5 kWh Strom/100 km. CO2-Emissionen kombiniert: 21 g/km.
Elektrische Reichweite kombiniert****: 85 km.

***** Gewichtete Werte sind Mittelwerte für Kraftstoff- und Stromverbrauch bei durchschnittlichem Nutzungsprofil und täglichem Laden der Batterie.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtigen geltenden Fassung) ermittelt.

* Information über Kraftstoffverbrauch, CO2-Emission und Stromverbrauch i.S.d. Pkw-EnVKV. Diese Fahrzeuge sind bereits nach dem neuen WLTP-Zyklus homologiert. Aus Gründen der Vergleichbarkeit sind Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte als NEFZ-Werte angegeben, die nach der Durchführungsverordnung (EU) 1153/2017 ermittelt wurden. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffs bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Kraftstoffverbrauch, CO2-Emission und Stromverbrauch eines Fahrzeugs hängt nicht nur von der Effizienz des Fahrzeugs ab, sondern von verschiedenen Faktoren wie individuelle Fahrweise, Geschwindigkeit, Streckenprofil, Zuladung, Umgebungstemperatur sowie Nutzung elektrischer Verbraucher (z. B. Heizung/Klimaanlage, Sitzheizung), und kann unter Alltagsbedingungen variieren. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Mazda Verkaufsstellen, bei der Mazda Motors (Deutschland) GmbH und bei der DAT unentgeltlich erhältlich ist.

** CO2-Effizienz, auf der Grundlage der gemessenen CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs ermittelt.

*** Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

**** Die tatsächliche Reichweite ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie individuelle Fahrweise, Geschwindigkeit, Streckenprofil, Zuladung, Umgebungstemperatur sowie Nutzung elektrischer Verbraucher (z.B. Heizung/ Klimaanlage, Sitzheizung), und kann unter Alltagsbedingungen variieren.